Der Limón Blog

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  • Energieeffizienz

Änderung bei der Abrechnung der EEG-Umlage und der KWK-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen

Bisher wurde die EEG-Umlage und die KWK-Umlage bei Kunden mit einem EEG-Begrenzungsbescheid über die Stromrechnung Ihres Lieferanten abgerechnet.

Dieser hat die EEG-Umlage und KWK-Umlage dann an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB: 50Hertz, Amprion, TransnetBW und TenneT) weitergeleitet. Das ist nun nicht mehr so – Unternehmen müssen sich seit dem 1.1.2017 selbst kümmern. Das bedeutet, dass Unternehmen die Umlagen ab sofort direkt mit dem ÜNB abrechnen müssen.