Dieser hat die EEG-Umlage und KWK-Umlage dann an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB: 50Hertz, Amprion, TransnetBW und TenneT) weitergeleitet. Das ist nun nicht mehr so – Unternehmen müssen sich seit dem 1.1.2017 selbst kümmern. Das bedeutet, dass Unternehmen die Umlagen ab sofort direkt mit dem ÜNB abrechnen müssen.