Der Limón Blog

Analysen, Berichte & Hintergründe zu Energieeffizienz und Klima

  • Fördermittel

BMWi-Förderprogramm „Querschnittstechnologien“ aktualisiert

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) fördert die Bundesregierung die Einführung von Technologien, die in Industrie und Wirtschaft branchenübergreifende Energieeinsparungen ermöglichen. Mit dem 10.05.2016 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zum 31.12.2015 ausgelaufenen Förderrichtlinie für die Förderung sogenannter Querschnittstechnologien neu aufgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das aktualisierte Förderprogramm läuft bis Ende 2019. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.

Was Sie zur Förderung von „Querschnittstechnologien“ wissen müssen:

Bei der Beantragung einer Förderung zur innerbetrieblichen Einführung von Querschnittstechnologien wird grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Förderbereichen (Fördersträngen) unterschieden. Im Verfahren „Einzelmaßnahmen“ wird die Neueinführung und der Ersatz von einzelnen Anlagen gefördert. Im Förderstrang „Optimierung technischer Systeme“ wird der Einsatz von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Energieeffizienzoptimierung  industrieller Anlagensysteme unterstützt.

Was wird gefördert?

Die Einführung und der Ersatz von einzelnen Anlagen wird ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2000 Euro mit einer Fördersumme von bis zu 30.000 Euro pro Projekt (Standort) gefördert. Die Förderfähigkeit der Projekte wird anhand verschiedener technischer Effizienzkriterien beurteilt.

Prinzipiell förderfähig sind im Bereich Einzelmaßnahmen unter anderem folgende Projekte:

  • Einführung und Ersatz von elektrischen Antrieben und Motoren
  • Installation von Pumpen zur industriellen und gewerblichen Nutzung
  • Installation und Ersatz von Ventilatoren und Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
  • Installation von Drucklufterzeugern und Anlagen zur Wärmerückgewinnung innerhalb von Drucklufterzeugungsanlagen
  • Einführung von innerbetrieblich genutzten Wärmerückgewinnungs- und Abwärmenutzungsanlagen (Mit Ausnahmen, Dämmung von industriellen Anlagen und Anlagenteilen)

Förderung der Optimierung technischer Systeme

Im Förderstrang „Optimierung technischer Systeme“ werden Maßnahmen gefördert, die unter Einsatz von Querschnittstechnologien die Energieeffizienz industrieller Anlagensysteme steigern. Grundvoraussetzung ist ein unternehmensindividuelles Energieeffizienzkonzept, in dem die vorzunehmenden Maßnahmen konkret geplant werden müssen und der Erfolg der Umrüstung ersichtlich gemacht werden kann.

Dieses Energiesparkonzept muss von einem qualifizierten Energieberater erarbeitet werden. Maßnahmen werden in diesem Bereich nur gefördert, wenn eine Mindesteinsparung von 25 % im Energieverbrauch der betrachteten Systeme nachgewiesen werden kann.

Das Mindest-Netto-Investitionsvolumen im Förderstrang „Optimierung technischer Systeme“ beträgt 20.000 Euro.

Neue Richtlinien

Im Vergleich zu der am 31.12.2015 ausgelaufenen Förderrichtlinie haben sich mit der Neuregelung vom 10.05.2016 folgende Änderungen in den Voraussetzungen einer Förderung ergeben:

  • Unternehmen mit einer Größe von über 500 Mitarbeitern sind nun ebenfalls antragsberechtigt.
  • Die Förderung wird mit den neuen Richtlinien neben dem de-minimis-Programm auch über die AGVO abgewickelt.
  • Anstatt ausschließlich den Ersatz von Querschnitttechnologien zu fördern, werden nun auch Neuanschaffungen unterstützt.
  • Dem Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurden Wärmerückgewinnungs- und Abwärmenutzungsanlagen hinzugefügt. Außerdem ist die Dämmung von industriellen Anlagen und Anlagenteilen förderfähig geworden.
  • Pumpen, die in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser verwendet werden, sind nicht mehr förderfähig.
  • Investitionen zur Optimierung von Beleuchtungssystemen sind von einer Förderung ausgeschlossen worden.
  • Im Förderstrang „Optimierung technischer Systeme“ genügt nun für eine Antragstellung die Verwendung einer einzelnen Querschnittstechnologie. Zuvor war in diesem Bereich die Verwendung von zwei Technologien Voraussetzung.
  • Der maximale Förderbetrag von 30.000 Euro ist im Förderstrang „Einzelmaßnahmen“ nun standort- und nicht unternehmensgebunden. Ein Unternehmen kann jeweils einen Antrag pro Standort stellen.
  • Der maximale Förderbetrag von 100.000 Euro im Förderstrang „Optimierung technischer Systeme“ ist nun ebenfalls standort- und nicht unternehmensgebunden. Der maximale Förderbetrag bei Anträgen mit industriellen Pumpen ist in diesem Förderbereich außerdem auf 150.000 Euro gestiegen.

Sie haben weitere Fragen zum Förderprogramm Querschnittstechnologien?

Möchten Sie in Ihrem Unternehmen mit modernen Effizienzlösungen hohe Energiekosten einsparen? Sie haben Fragen zur Förderung? Ist Ihr Unternehmen förderungsfähig? Sie haben bereits Förderungen in Anspruch genommen und benötigen fachkundige Unterstützung bei der Umsetzung? Sprechen Sie uns an.

Zusätzliche Informationen, alle wichtigen Merkblätter und Anträge finden sie unter:

www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/merkblaetter/