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Staatliche Förderung für Wärmenetze 4.0

Seit dem 3. Juli wird die Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen für Nichtwohngebäude ausgeweitet. Diese erhalten nun auch kleine und mittlere Unternehmen, Contractoren sowie Kommunen. Darüber hinaus werden neue Impulse für innovative Gesamtkonzepte für die erneuerbare Wärme und Kälteversorgung auf Stadtteil- und Quartiersebene seit dem 1. Juli durch das neue Förderprogramm „Modellvorhaben Wärmenetze 4.0“ gesetzt. 

Wärmenetze 4.0 

Wärmenetze der 4. Generation zeichnen sich im Vergleich zu klassischen Wärmenetzen durch einen hohen Anteil an erneuerbarer Energien, ein deutlich niedrigeres Temperaturniveau und eine effizientere Nutzung von Abwärme aus. Zusätzlich können solche Systeme durch die Kombination von Wärmepumpen und saisonalen Großwärmespeichern hohe Flexibilität für den Strommarkt bereitstellen.

Unternehmen steigern auf diese Weise Ihre Effizienz und erleichtern den Umstieg auf Erneuerbare Energien in der Nah- und Fernwärmeversorgung. Bis 2020 wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz das Ziel verfolgt, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte auf 14 % zu erhöhen.

Durch das „Modellvorhaben Wärmeversorgung 4.0“ werden erstmals Gesamtsysteme im Bereich der Wärmeinfrastruktur gefördert. Diese Förderung dient als unterstützende Maßnahme für das Vorhaben „Schaufenster Erneuerbare Energien in Niedertemperatur- Wärmenetzen“, eine Maßnahme der ESG (Energieeffizienzstrategie Gebäude) mit einer Förderung von bis zu 60 Prozent für Machbarkeitsstudien, sowie die Realisierung eines Wärmenetzsystems 4.0 mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Vorhabenkosten.

Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen

Im August 2016 wurde bereits der Startschuss für die Förderung für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen bei privaten Wohngebäuden gelegt. Nun haben auch kleine und mittlere Unternehmen, sowie Contractoren und Kommunen für Nichtwohngebäuden mit Brennstoffzellen-Heizungen die Möglichkeit, eine Förderung vom Staat zu bekommen. Die Förderung ist sowohl für neue als auch bestehende Gebäude, die stationäre Brennstoffzellen-Heizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 KW elektrischer Leistung besitzen. Die Fördersumme wird dabei nach der elektrischen Leistung der Anlage gestaffelt.  Der Antrag für die Förderung kann über die KfW in dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ gestellt werden.

Nutzen Sie also die Chance der staatlichen Förderung für die Brennstoffzellen-Heizungen Ihres Unternehmens: Tragen Sie bei der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bei, senken Sie Ihre Energiekosten und leisten Sie einen effizienten Beitrag zur Umwelt durch klimafreundliche Abwärme eines Wärmesystems der 4. Generation.

Haben Sie noch Fragen zum Förderprogramm oder dem Modellvorhaben Wärmenetze 4.0? Unsere Energieeffizienz-Experten informieren Sie gerne und beraten Sie zu den staatlichen Förderungen und der Umsetzung des Wärmesystems 4.0.

Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170630-bmwi-setzt-auf-brennstoffzellenfoerderung.html

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