Auch 2018 erhalten Unternehmen eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer

Das Bundeskabinett hat am 13.12.2017 beschlossen, dass deutsche Industrieunternehmen den Spitzenausgleich ebenfalls im Jahr 2018 in voller Höhe erhalten.

Mit dem Spitzenausgleich soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie gefördert werden. Gleichzeitig wird die Steigerung der Energieeffizienz honoriert. Deshalb erfolgt eine Entlastung in Form einer Verrechnung oder Erstattung der Strom- und der Energiesteuer.

In diesem Jahr hatte der Bund rund 1,7 Milliarden Euro für den Spitzenausgleich eingeplant. Seit 2013 erhalten Firmen des produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich nur unter der Bedingung, dass sie einen Beitrag zum Energiesparen leisten. Das Erreichen dieses Ziels wurde von der Bundesregierung auf der Grundlage des Berichtes eines unabhängigen RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung festgestellt.


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Quelle: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2017/12/2017-12-13-PM24.html