EU streicht Ökostrom–Befreiung

Ab Januar 2018 ist damit zu rechnen, dass Unternehmen die volle EEG-Umlage auf Ihren eigenerzeugten Strom zahlen müssen. Bisher waren es nur 40 Prozent. Dies entspricht einem Anstieg um vier Cent auf 6,8 Cent/kWh.

Anfang Dezember hat die EU verkündet, dass für hocheffiziente Neuanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Strom und Wärme zum Eigenverbrauch erzeugen, die Befreiung in Höhe von 60 Prozent der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nicht mehr gewährt werden darf. Davon betroffen sind alle Unternehmen, deren KWK-Anlagen zum Eigenverbrauch nach dem 1. August 2014 in Betrieb gingen. Firmen, die mehrere Millionen Kilowattstunden verbrauchen, müssen mit Mehrkosten von Hunderttausenden Euro – in Einzelfällen auch mit Millionenbeträgen – rechnen.

Neben industriellen Mittelständlern, müssen sich jetzt Schulen, Schwimmbäder und Krankenhäuser auf Mehrkosten gefasst machen. Gleichzeitig verlängert sich die Amortisationszeit neuer Anlagen deutlich. Die deutsche Industrie- und Handelskammer rechnet „insgesamt mit bis zu 10.000 Fällen“. Noch härter trifft es die Contractoren, da in deren Geschäftsmodellen der EEG-Rabatt häufig fest eingeplant ist.

Wann es eine Neuregelung und Einigung mit der EU gibt ist noch offen. Die schwierige Regierungsbildung in Berlin verschärft die Situation zusätzlich. Damit bleibt auch die ungeklärte Frage, ob eine Neuregelung rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt wird oder ob die Unternehmen auf Ihren höheren Kosten sitzenbleiben.

Quellen: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/eu-streicht-betrieben-oekostrom-befreiung-15346848.html
www.energate-messenger.de/news/179603/themen
www.bhkw-infozentrum.de/bhkw-news/32867_KWK-Anlagen-droht-volle-EEG-Umlage-auf-Eigenversorgung.html