Neuer Blogbeitrag: Frist der Anzeigepflicht der Energie- und Stromsteuer rückt näher

Aufgrund EU-Beihilferechtlicher Vorgaben wurde im letzten Jahr die Energie- und Stromsteuer Transparenzverordnung (EnSTransV) veröffentlich. Sie regelt die Erklärungs- und Anzeigepflicht für Unternehmen, die eine behilferechtlich relevante Steuerbefreiung, -Ermäßigung oder -Erstattung in Anspruch nehmen. Die genannten Vergünstigungen können erstmals ab dem 01.06.2016 in Anspruch genommen werden.