EEG: EU-Kommission lässt Härtereien und Schmieden zu

Besondere Ausgleichsregelung für 2016 jetzt sichern

Seit 27. Mai 2015 ist die Aufnahme von Härtereien und Schmieden in die Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2014 genehmigt worden. Betroffene Unternehmen aus diesen Branchen können seitdem die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen, wenn ihre Elektrizitätskosten mindestens 20 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen.