Der Limón Blog

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besondere ausgleichsregelung

Besondere Ausgleichsregelung: Die neuen durchschnittlichen Strompreise sind veröffentlicht

Mit Spannung wurde von Unternehmen der 15.02. erwartet. Seit nunmehr zwei Jahren werden an diesem Tag die durchschnittlichen Strompreise, welche zur Antragsstellung der Besonderen Ausgleichsregelung benötigt werden, vom BAFA veröffentlicht. 

Hauptkriterien der besonderen Ausgleichsregelung

Zur Ermittlung der Stromkostenintensität - vereinfacht dargestellt das Verhältnis Stromkosten/Bruttowertschöpfung - welches eines der Hauptkriterien der besonderen Ausgleichsregelung ist, werden nicht mehr die tatsächlichen Stromkosten eines Unternehmens, sondern die maßgeblichen Stromkosten verwendet.

Diese maßgeblichen Stromkosten sind ein fiktiver Wert, welcher sich eben aus jenen durchschnittlichen Strompreisen und einer gemittelten Verbrauchsmenge ergibt.Durch diesen Mechanismus möchte der Gesetzgeber noch mehr Fairness in die besondere Ausgleichsregelung bringen und eine nichtgerechtfertigte Inanspruchnahme der Vergünstigung durch verwässerte Strompreise vermeiden.

Die Besondere Ausgleichsregelung ist komplexer geworden

Gleichzeitig zeigt es aber auch, wie sich Regelung in den letzten Jahren entwickelt hat. Antragsverfahren, zu prüfende Unterlagen, sowie Anspruchsvoraussetzungen sind aufwendiger und komplexer geworden und bedürfen einer sorgfältigen Prüfung.

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in unserer Unterstützung und dem Portfolio für unsere Kunden rund um das Thema der besonderen Ausgleichsregelung wieder. Seit der Einführung der Energiemanagementsystempflicht im Rahmen der BesAr im Jahr 2012, helfen wir Unternehmen diese Hürde der Anspruchsvoraussetzung zu nehmen. Von der Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems, bis hin zur kontinuierlichen Betreuung des Systems als externer Energiemanagementbeauftragter, stellen wir sicher, dass eine entscheidende Vorrausetzung stets erfüllt bleibt.

Lohnt sich die Besondere Ausgleichsregelung für Ihr Unternehmen?

Auch für Unternehmen, welche noch nicht in den Genuss der staatlichen Vergünstigungsmöglichkeit gekommen sind, können wir im Rahmen eines Quick-Checks eine erste überschlägige Abschätzung geben, ob die ersten Kriterien erfüllt werden und es sich lohnt, das Thema weiterhin zu verfolgen.

Die besondere Ausgleichsregelung wird auch in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Neben der reduzierten EEG-Umlage wird in Zukunft auch die Reduzierung KWK-Umlage und ab 2019 die Offshore-Umlage an den Mechanismus der bes. Ausgleichsregelung gekoppelt. Es wird für Unternehmen als immer wichtiger rechtzeitig die Vorbereitung des Antrags zu beginnen und diesen vollständig zur materiellen Ausschlussfrist zu stellen.

Daher bieten wir seit einigen Jahren auch Unterstützung bei der Antragsstellung bis hin zu vollständigen Übernahme der Antragsstellung für Unternehmen an. Mit einem standardisierten Prozess und der finalen Prüfung unserer Fachexperten stellen wir eine schnelle, vollständige, effiziente und sichere Antragstellung für unsere Kunden sicher. Durch langjährige Erfahrung in der Kommunikation mit dem BAF, sowie regelmäßige Schulungen zum Thema, stellen wir sicher, dass auch Sie alle relevanten Änderungen rechtzeitig mitbekommen.

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