Frist zu Drittmengenabgrenzung auf Ende 2021 verlängert

Die Frist zur Umrüstung Ihrer Messzähler zur Drittmengenerfassung wurde nun doch noch verlängert. Der Gesetzesgeber ändert die Ausnahmeregelungen der in §104 Abs. 10 EEG geschilderten Umrüstmaßnahmen zu Gunsten der Unternehmen bis zum Ende des Jahres 2021. Was genau bedeutet das nun für Sie als Betreiber? Der Frage sind wir auf den Grund gegangen.

Das Resümee - Was war die Situation bis heute? 

Im Zuge der Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) wurden u.a. umfangreiche Umrüstmaßnahmen für das Erfassen von Drittmengen vorgeschrieben. Ziel des Gesetzgebers ist es, das bis dato durchgeführte Verfahren der Schätzung von Drittmengen abzuschaffen. Eine Messung mit mess- und eichrechtskonformen Zählern soll stattdessen eine 15 Minuten genaue Erfassung sicherstellen. Die umfangreichen Umrüstungen hätte bis zum 31.12.2020 abgeschlossen werden müssen, um Ihre EEG-Umlage Privilegien für das Jahr 2020 geltend machen zu können.  Bei Nichtumrüstung wäre Ihnen dies verwehrt worden. Aber was war bis heute das große Problem der gesamten Gesetzesausübung?  

Ein Ziel stets außer Reichweite 

Zwei große Herausforderungen standen der Umsetzung des Gesetzes bis zum 31.12.2020 im Weg. Zum einen wurde der Leitfaden der Bundesnetzagentur erst im Oktober diesen Jahres veröffentlicht. Eine für Betriebe so umfangreiche Umsetzung innerhalb von 2 Monaten wäre schier unmöglich gewesen. Unter anderem war der Ansturm auf Hersteller der passenden Messzähler vorprogrammiert. Auf lange Lieferzeiten mussten man sich einstellen. 

Das zweite Problem, vor dem eine fristgerechte Umrüstung stand, lag im fehelenden Knowhow und fehlender Zeit der Unternehmen. Zudem erschwerte die Corona-Situation mit ihren Kontaktbeschränkungen und ausfallenden Terminen die Lage. War somit nicht vielleicht von vornherein klar, dass eine fristgerechte Umsetzung außer Reichweite liegen würde? 

Was bedeutet die Fristverlängerung für Sie? Das große Aufatmen?  

Zunächst ja. Dass die Frist um ein Jahr verlängert wurde senkt den Druck auf die betroffenen Unternehmen enorm. Der bereits erwähnte Bestellandrang auf die Messzähler wird entzerrt. Termine für die Planungen und Beratungstermine können besser über das Jahr verteilt werden. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. ABER die Fristverlängerung schützt nicht vor der Pflicht, in Zukunft die Drittmengen zu messen, statt zu schätzen. Der Zusatzaufwand wird kommen. Und dabei unterstützen wir Sie gerne. Kommen Sie auf uns zu und informieren sich, welche Schritte am besten als nächstes eingeleitet werden sollten.