Der Limón Blog

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BMF ÄNDERT DIENSTVORSCHRIFT ZU § 51 ENERGIESTG & § 9A STROMSTG

Pflicht zur messtechnischem Erfassung von entlastungsfähigen Energiemengen 

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 9. Oktober 2015 geänderte Dienstvorschriften für die Steuerentlastungstatbestände für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und § 9a StromStG veröffentlicht. Über alle wichtigen Änderungen die ihr Unternehmen betreffen, informieren wir Sie auf unserem Blog.

Pflicht zur messtechnischem Erfassung von entlastungsfähigen Energiemengen

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 9. Oktober 2015 geänderte Dienstvorschriften für die Steuerentlastungstatbestände für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und § 9a StromStG veröffentlicht.