Der Limón Blog

Analysen, Berichte & Hintergründe zu Energieeffizienz und Klima

Von der Pflicht zur Perfektion - Stand der Energetischen Inspektionen von Klimaanlagen

Mit der Energieeinsparverordnung von 2007 ist die regelmäßige energetische Inspektion von Klimaanlagen zur gesetzlichen Pflicht geworden. Die Umsetzung der Vereinbarung hinkt dem vorgesehenen Zeitplan jedoch stark hinterher. 

Bereits bis Ende 2013 hätten alle über zehn Jahre alten Anlagen inspiziert werden müssen. Nach Angaben des Fachverbands Gebäude-Klima e. V. (FGK) wurden jedoch bislang weniger als drei Prozent aller Anlagen auf die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Verbrauchswerte überprüft. Ursachen hierfür sind: 

Mangel an qualifizierten Inspektoren 

Durch die hinzugekommene Pflicht, die Inspektion bei der „Energieeinsparverordnungs-Registrierstelle für Energieausweise und Inspektionsberichte“ im Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registrieren zu lassen, und die gleichzeitige Verschärfung der Anforderungen an die Qualifikation der Inspektoren ist ein Mangel an qualifizierten Inspektionsdienstleistern entstanden.

Energetische Inspektionen an Klima- und Kälteanlagen dürfen derzeit nur noch von Ingenieuren mit nachgewiesenem Fachwissen durchgeführt werden. Handwerksmeister und Techniker mit entsprechenden Fortbildungen sind nicht mehr befugt, entsprechende Inspektionen an den Anlagen abzunehmen. 

Zweierlei Maß bei der Überprüfung der Inspektionen 

Nach Angaben des Fachverbands Gebäude-Klima e. V. (FGK) ist neben einem Mangel an qualifizierten Inspektoren auch ein doppeltes Maß bei der Kontrolle der Durchführung der Inspektionsmaßnahmen für die mangelnde Überprüfung entsprechender Anlagen verantwortlich.  Vorliegende Inspektionsberichte werden beim Deutschen Institut für Bautechnik nach strengen Kriterien geprüft, wohingegen ein generelles Fehlen der Inspektion von niemandem beanstandet wird.  Die Bundesländer haben es bis jetzt versäumt, eine Behörde aufzubauen, die die Vorgaben der Energieeinsparverordnung allgemeingültig überprüft.  

Überprüfung der Anlagen häufig dennoch sinnvoll – Einsparungen bis zu 47 % möglich

Im Rahmen der Einführung von Energiemanagementsystemen und anderen qualitätssichernden Maßnahmen wachen jedoch nicht selten externe Auditoren über die Einhaltung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung. Mit überraschenden Ergebnissen: Wie die Zahlen des FGK nahelegen, ist eine Überholung von älteren Klima- und Kälteanlagen trotz der häufig hohen Hürden für eine Inspektion in der Regel wirtschaftlich sinnvoll. Bei Anlagen, die älter als 10 Jahre sind, können durch einfache Optimierungen etwa 28 % der zum Betrieb aufzuwendenden Energie eingespart werden. Bei einem Austausch von Betriebskomponenten kann sogar mit Einsparungen von ca. 47 % gerechnet werden.

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Quellen: 

http://www.energie-effizient-sparen.de/anlagentechnik/zum-stand-der-energetischen-inspektionen-von-klimaanlagen/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter

Fachverband Gebäude-Klima e. V.

www.fgk.de