Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Hier finden Sie alle Dokumente für Ihren Fördermittel-Antrag. Bitte gehen Sie die 4 Schritte nacheinander durch.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner oder an foerdermittel@limon-gmbh.de

Schritt 1

Dokumente herunterladen ausfüllen, ausdrucken & eigenhändig unterschreiben

Immer erforderlich

Vollmacht zur Beantragung und Abwicklung von BEG-Einzelmaßnahmen

Download (PDF) 

Nur falls Sie NICHT Eigentümer/in des Gebäudes sind

Einverständniserklärung 

Download (PDF)

Schritt 2

Eingescannte Dokumente hochladen

Auf "Datei auswählen" klicken

Immer erforderlich
Nur falls Sie NICHT Eigentümer/in des Gebäudes sind

Schritt 3

Datenanfrage ausfüllen

Schritt 4

Angebotsprüfung auf Förderfähigkeit durch Limón.

Um eine Förderfähigkeit sicherzustellen, müssen wir Ihr Angebot vor Beauftragung prüfen.

Schritt 5

Bestellung unter aufschiebender Bedingung
 

Wenn die Angebotsprüfung erfolgreich war, können Sie dieses beauftragen. Erst danach dürfen wir den Förderantrag einreichen. 

Ganz wichtig: 

Die Beauftragung des Angebots darf NUR unter aufschiebender oder auflösender Bedingung erfolgen.

Vordruck zur Bestellung nutzen

Download (PDF) 

Alternative Musterformulierung (z.B. bei einer SAP-Bestellung) 

Download (Word) 

Limón benötigt zur Antragstellung einen Nachweis dafür, dass die Bestellung wie oben beschrieben erfolgt ist. Bitte senden Sie uns einen Nachweis über die Bestellung unter aufschiebender Bedingung zu.

Auf "Datei auswählen" klicken

Schritt 6

Antragstellung

Erst wenn uns die Bestellung unter aufschiebender Bedingung vorliegt, kann die Antragstellung durch uns erfolgen. 

Sobald der Antrag gestellt ist, erhalten Sie von uns eine Mitteilung.

Schritt 7

Förderunschädlicher Beginn

Nun dürfen Sie mit der Maßnahme förderunschädlich beginnen. Als Beginn zählt hier z.B. eine Zahlungen zu tätigen oder mit den Bauarbeiten zu beginnen. 

Der Beginn erfolgt zu diesem Zeitpunkt jedoch auf eigenes finanzielles Risiko.

Schritt 8

Zuwendungsbescheid erhalten

Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, sind die Fördermittel auch für Sie reserviert. 

Wir benachrichtigen Sie dann umgehend. 

 

Spätestens jetzt können Sie mit der Maßnahme beginnen.

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