Der Limón Blog

Analysen, Berichte & Hintergründe zu Energieeffizienz und Klima

Carbon Leakage - der neue Referentenentwurf liefert Ausnahmeregelungen

Steigender Kostendruck durch die CO2-Bepreisung führt u.a. auch zu einer Minderung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Wie unterstützt die Politik  diese brennstoffintensiven Unternehmen? Und zählt Ihr Unternehmen zum Kreis der Unterstützten? Das erfahren Sie in unserem heutigen Blog-Beitrag.

Die CO2-Bepreisung soll den Kampf gegen die hohen Emissionen in Unternehmen angehen und einen Schritt in Richtung Klimaneutralität in Unternehmen leisten. Folgen für Sie als Unternehmen sind entsprechend zunehmende Kosten, sofern keine klimafreundlichen Alternativen in der Produktion oder anderen Unternehmensbereichen eingeführt werden. Gerade für brennstoffintensive Unternehmen folgen aus der CO2-Bepreisung enorme Kosten. Dieser steigende Kostendruck führt letzendes u.a. auch dazu, dass Ihre Wettbewerbsfähigkeit leidet. Wie unterstützt die Politik diese Unternehmen? Und zählt Ihr Unternehmen zum Kreis der Unterstützte? Das erfahren Sie in unserem Blog-Beitrag.

Sie erhalten Unterstützung seitens der Politik

Eine Erleichterung kann die geplante BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung bringen, die sich derzeit im Referentenentwurf befindet Dabei sollen Industriebetriebe bestimmter Sektoren, die von der Bepreisung stark betroffen sind, eine finanzielle Kompensation erhalten. In ihrem Referentenentwurf über „Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel“, kurz BECV, trifft das BMU Ausnahmeregelungen für Carbon-Leakage gefährdete Unternehmen.

Geplante Kompensationszahlungen sollen dem steigenden Kostendruck und dem Wettbewerbsverlust entgegenwirken. Das BMU hat eine Liste erstellt, auf der gefährdete Industriesektoren aufgelistet sind. Darunter fallen zum Beispiel der Steinkohlenbergbau, die Gewinnung von Erdöl und Erdgas und die Zuckerherstellung. Aber wie können Sie feststellen, ob Ihr Unternehmen Carbon-Leakage gefährdet ist und Sie Chancen auf Kompensationszahlungen haben oder nicht?

Beihilfeberechtigte Sektoren und sektorbezogene Kompensationsgrade

Sektor

Sektorbezeichnung

Emissions- intensität

Kompensa- tionsgrad

23.51

Herstellung von Zement

22,89

95%

23.52

Herstellung von Kalk und gebranntem Gips

20,25

95%

19.10

Kokerei

18,40

95%

19.20

Mineralölverarbeitung

11,44

95%

20.15

Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen

7,08

95%

24.10

Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen

6,86

95%

23.11

Herstellung von Flachglas

5,46

95%

Die vollständige Liste mit beihilfeberechtigte Sektoren und Teilsektoren finden Sie hier.

Die Voraussetzung für die Beihilfe ist u.a. ein unternehmensbezogener Mindestschwellenwert, der durch die Kostenbelastung der CO2-Bepreisung überschritten wird. Dafür ist die Emissionsintensität Ihres Unternehmens maßgeblich. Sie möchten herausfinden, ob Ihre Unternehmen diese Anforderungen erfüllt? Dann kontaktieren Sie uns gerne und verschaffen sich mit uns zusammen Klarheit.

Gegenleistungen von betroffenen Unternehmen sind erforderlich

Für den Erhalt der Kompensationszahlungen fordert das BMU einige Gegenleistungen der Unternehmen. So ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 Voraussetzung. Damit wird das Ziel verfolgt die energiebezogene Leistung kontinuierlich zu verbessern, die Energieeffizienz zu erhöhen und gleichzeitig die Energienutzung zu optimieren.

Sie haben noch kein EnMS nach DIN EN ISO 50001 in Ihrem Unternehmen eingeführt oder möchten nähere Informationen zur Umsetzung haben? Limón unterstützt Sie sowohl bei der Implementierung als auch bei der Betreuung des EnMS. Lassen Sie sich hierzu unverbindlich von uns informieren.

Neben einem EnMS nach 50001 sind Klimaschutzmaßnahmen als weitere Gegenleistung gefordert. Für Anträge der Abrechnungsjahre 2021 bis 2030 enden die Antragsfrist für Investitionen von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz jeweils am 30. Juni des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres. Zusätzlich muss die Kompensationssumme ab dem Jahr 2023 zu 50 % und ab 2025 zu 80 % zur Verbesserung der Energieeffizienz investiert werden. Welche Maßnahmen können das in Ihrem Unternehmen sein? Was ist für Sie sinnvoll und realistisch? Limón berät Sie gerne. Bereits in über 2.600 Projekten zeigten wir Unternehmen den wirtschaftlichen Weg zur mehr Energieeffizienz auf.  

Ist Ihr Unternehmen nachweislich einem erhöhten Carbon-Leakage Risiko ausgesetzt, schafft die Politik mit dem Entwurf gute Abhilfe. Limón steht Ihnen bei allen Energiethemen zur Seite: Identifizierung von Einsparpotentialen, der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, Fördermitteln, der Strategie zur Klimaneutralität und vieles mehr.

Quelle: www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/becv/Entwurf/becv_refe_bf.pdf