Krankenhäuser müssen sich wappnen und widerstandsfähiger werden, um auch in Zeiten von Energie- und Klimakrisen bestehen zu können. Den Weg dahin zeigt ein Transformationskonzept, das großzügig gefördert wird. Doch welche konkreten Ziele werden mit diesem Konzept verfolgt? Und wie kann auch Ihr Krankenhaus davon profitieren?
Im Mai trafen sich rund 200 Teilnehmer*innen im Kasseler Kulturbahnhof zur Konferenz „Klimaneutralität: Ist die Industrie weiter als die Politik?“
Im April hat das BMWK ein umfangreiches Gesetzespaket – das sogenannte Osterpaket – vorgelegt. Es ist seit Jahrzehnten die größte energiepolitische Novelle in Deutschland. Dahinter stehen vor allem zwei Gründe: Einerseits klimapolitisch, durch die sich zuspitzende Klimakrise, andererseits sicherheitspolitisch durch den Einmarsch Russlands in der Ukraine. Ziel ist der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energie zu Wasser, zu Land und auf dem Dach.
Kommunen haben große Potenziale zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Dazu passend wird im Jahr 2022 die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) veröffentlicht. Die Förderung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss. Wir empfehlen allen Antragsberechtigten dieses wegweisende Förderprogramm als Hebel für mehr Klimaschutz zu nutzen.
Jedes Unternehmen kann klimaneutral werden. Den Weg dahin zeigt ein Transformationskonzept, das seit dem 1. November 2021 großzügig gefördert wird. Doch welche konkreten Ziele werden mit diesem Konzept verfolgt? Und wie kann auch Ihr Unternehmen davon profitieren?
Steigender Kostendruck durch die CO2-Bepreisung führt u.a. auch zu einer Minderung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Wie unterstützt die Politik diese brennstoffintensiven Unternehmen? Und zählt Ihr Unternehmen zum Kreis der Unterstützten? Das erfahren Sie in unserem heutigen Blog-Beitrag.
Mit Spannung wurde von Unternehmen der 15.02. erwartet. Seit nunmehr zwei Jahren werden an diesem Tag die durchschnittlichen Strompreise, welche zur Antragsstellung der Besonderen Ausgleichsregelung benötigt werden, vom BAFA veröffentlicht.
Mit Beginn der 3. Ausschreibungsrunde beim Förderprogramm STEP up! gibt es einige interessante Neuerungen. Die Mindestfördersummen wurden gesenkt und damit der potentielle Teilnehmerkreis deutlich erweitert. Bei Einzelprojekten ist die Antragstellung bereits ab 20.000 € Fördersumme möglich (anstatt vorher 30.000 €).
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) fördert die Bundesregierung die Einführung von Technologien, die in Industrie und Wirtschaft branchenübergreifende Energieeinsparungen ermöglichen. Mit dem 10.05.2016 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zum 31.12.2015 ausgelaufenen Förderrichtlinie für die Förderung sogenannter Querschnittstechnologien neu aufgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das aktualisierte Förderprogramm läuft bis Ende 2019. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.
Seit 27. Mai 2015 ist die Aufnahme von Härtereien und Schmieden in die Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2014 genehmigt worden. Betroffene Unternehmen aus diesen Branchen können seitdem die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen, wenn ihre Elektrizitätskosten mindestens 20 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen.