Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) fördert die Bundesregierung die Einführung von Technologien, die in Industrie und Wirtschaft branchenübergreifende Energieeinsparungen ermöglichen. Mit dem 10.05.2016 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zum 31.12.2015 ausgelaufenen Förderrichtlinie für die Förderung sogenannter Querschnittstechnologien neu aufgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das aktualisierte Förderprogramm läuft bis Ende 2019. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.
Seit 27. Mai 2015 ist die Aufnahme von Härtereien und Schmieden in die Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2014 genehmigt worden. Betroffene Unternehmen aus diesen Branchen können seitdem die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen, wenn ihre Elektrizitätskosten mindestens 20 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen.
Die Kommission der EU hat eine Regelung zur Kompensation von indirekt anfallenden CO2-Kosten im Strompreis für die Jahre 2013 bis 2020 für stromintensive Industrien verabschiedet.