Der Limón Blog

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CO2-Strompreiskompensation – Verlängerung der Antragsfrist bis 30.05.2014

Die Kommission der EU hat eine Regelung zur Kompensation von indirekt anfallenden CO2-Kosten im Strompreis für die Jahre 2013 bis 2020 für stromintensive Industrien verabschiedet.

Autor: Dipl. Wirtsch.-Ing. Markus Schumm & Axel Nordsieck

Der Hintergrund: Anlagen von Stromerzeugern erhielten in der zweiten Handelsperiode des EU-Emissionshandelssystems (bis 2012) Emissionsberechtigungen teilweise kostenlos. Seit Ende 2013 sind die kostenlosen Emissionsberechtigungen entfallen, weshalb Stromerzeuger die zusätzlichen CO2-Kosten über den Strompreis an die Verbraucher weitergegeben haben. Dies führte zu einer Erhöhung der Stromkosten. Bestimmte stromintensive Industrien können anhand dieser neuen Regelung, rückwirkend auch für das Jahr 2013, Beihilfe beantragen, die diese zusätzlichen CO2-Kosten ausgleicht.

Aufgrund dieser Leitlinie soll zum Einen der Verlagerung von CO2-Emissionen in Nicht-EU-Staaten (sog. Carbon Leakage) entgegen gewirkt werden und zum Anderen die zusätzliche Belastung stromintensiver Industrien reduziert werden. Wie folgt finden Sie eine kurze Übersicht über die Fördervoraussetzungen:

• Unternehmen müssen gemäß des NACE-Codes einem beihilfeberechtigten Sektor angehören (z.B. Erzeugung von Metallen, Chemikalien, Herstellung von Düngemittel, Kunststoffen)

• Strom muss für die Herstellung stromintensiver Produkte gemäß der festgesetzten beihilfefähigen Prodcom-Codes (Mischung aus NACE und Produktcode) verwendet werden •Nur Strom zur direkten Herstellung beihilfefähiger Produkte ist förderberechtigt

• Stromlieferungsverträge müssen CO2-Kosten enthalten (mind. ein Teil des bezogenen Stroms muss aus fossilen Energieträgern gewonnen werden)

Antragstellung erfolgt rückwirkend für das letzte Kalender-jahr und muss elektronisch eigentlich spätestens bis Ende März eingereicht sein. Für das Jahr 2013 besteht eine verlängerte Antragsfrist bis zum 30.05.2014. Die Antragsstellung erfolgt bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).