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EEG: EU-Kommission lässt Härtereien und Schmieden zu - Besondere Ausgleichsregelung für 2016 jetzt sichern

Seit 27. Mai 2015 ist die Aufnahme von Härtereien und Schmieden in die Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2014 genehmigt worden. Betroffene Unternehmen aus diesen Branchen können seitdem die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen, wenn ihre Elektrizitätskosten mindestens 20 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen. 

Des Weiteren muss der Energieverbrauch und die Potentiale zur Verminderung des Energieverbrauches für jedes Unternehmen mittels Zertifikat gemäß DIN EN ISO 50001 oder EMAS erhoben und bewertet sein. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Stromverbrauch von weniger als 5 GWh/a kann ein alternatives System nach § 3 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) betrieben bzw. ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt werden.

Mit der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung zahlen stromkostenintensive Unternehmen nur eine reduzierte EEG-Umlage. Die Ausnahmeregelung gilt im Rahmen des EEG 2014 nur für stromkostenintensive Unternehmen aus Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Industrien gestärkt und Arbeitsplätze geschützt.

Mit der Entscheidung der EU-Kommission wurde das 2. EEG-Änderungsgesetz, mit dem die beiden Branchen in die Besondere Ausgleichsregelung aufgenommen. Dadurch können betroffene Unternehmen ab sofort einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Alle Antragsvoraussetzungen müssen jedoch vollständig erfüllt werden. Die Neuerungen gelten bereits für die Anträge der Begrenzungsjahre 2015 und 2016. Für viele Unternehmen kam diese Neuregelung überraschend und konnte für das Antragsjahr 2015 nicht mehr umgesetzt werden. Verpassen Sie deshalb nicht, 2016 ihre Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch zu nehmen. Stichtag ist dann der 30.06.2016.

Ist ihr Unternehmen von der Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) betroffen, sichern Sie sich jetzt ihre Ersparnisse.

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