Für Tausende Unternehmen in Deutschland steht jetzt erneut das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 an. Damit erfüllen sie die gesetzlichen Anforderungen des § 8a EDL-G. Wie bereits im Jahr 2015 sind Nicht-KMU verpflichtet sich mit dem Thema Energieeffizienz auseinander zu setzen. Dafür stehen drei Lösungen zur Verfügung:
1. Vorlage eines gültigen ISO 50001-Zertifikates
2. Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1
3. Vorlage eines gültigen EMAS-Zertifikates
Woher weiß ich ob mein Unternehmen betroffen ist?
Alle Nicht-KMU (also alle großen Unternehmen) sind verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen Die folgende Grafik zeigt das Vorgehen zur Ermittlung Ihres KMU-Status.
100% des eigenen Energieverbrauchs ermitteln
Nachdem der KMU-Status geklärt ist, müssen nun 100% des eigenen Energieverbrauchs ermittelt werden. Bezugszeitraum ist in der Regel das vergangene Kalenderjahr. Außerdem sind alle Energieträger zu Berücksichtigen. Die exakte Vorgehensweise beschreibt die folgende Abbildung.
Was kann vom Gesamtenergieverbrauch abgezogen werden?
Vom Gesamtenergieverbrauch sind Standorte mit gültigem EMAS-Zertifikat oder gültigem ISO 50001-Zertifikat abzuziehen. Außerdem können auch nur temporäre Standorte (z.B. Baustellen) abgezogen werden. Zusätzlich brauchen Fahrzeuge mir privater Nutzung nicht berücksichtigt werden. Auf Basis dieser Angaben ergibt sich der „zu auditierende Gesamtenergieverbrauch“. Von diesen 100% können zusätzlich 10% unberücksichtigt bleiben. Dabei kann es sich um Gesellschaften, Standorte oder Energieverbraucher handeln.
Das folgende Beispiel beschreibt die Anwendung der 90%-Regel für das betroffene Unternehmen.
Holding | ||||
Gesellschaft A | Gesellschaft B | Gesellschaft C | ||
60 % des Energieverbrauchs | 7,5 % des Energieverbrauchs | 32,5 % des Energieverbrauchs | ||
Auditpflicht | Fällt durch Anwendung der 90%-Regel raus | Auditpflicht |
3_Beispiel 1 Feststellung der Auditpflicht
Gesellschaft A und Gesellschaft C machen mit 92,5% über 90% des Energieverbrauchs aus. Damit bilden diese Gesellschaften den repräsentativen Verbrauch ab. Gesellschaft B entfällt nach Anwendung der 90%-Regel.
Im nächsten Beispiel entfallen 92,5% des Energieverbrauchs auf Gesellschaft A und Gesellschaft B. Außerdem haben diese Gesellschaft gleiche Strukturen. Sie haben jeweils eine Verwaltung und Filialen. Diese können in Clustern beschrieben werden.
Somit ist die Anwendung des Multi-Site-Verfahrens möglich.
Holding | ||||
Gesellschaft A | Gesellschaft B | Gesellschaft C | ||
80 % des Energieverbrauchs | 12,5 % des Energieverbrauchs | 7,5 % des Energieverbrauchs | ||
Verwaltung A | Verwaltung B | Verwaltung C | ||
Filiale A1 | Filiale A1 | Lager C1 | ||
Filiale A2 | Filiale A2 | Lager C2 | ||
Filiale A3 | Filiale A3 | Lager C3 | ||
Filiale A4 | Filiale A4 | |||
Filiale A5 | Filiale A5 | |||
Filiale A ... | ||||
Filiale A10 | ||||
Auditpflicht | Auditpflicht | Fällt durch Anwendung der 90%-Regel raus |
4_Beispiel 2 Feststellung der Auditpflicht und Anwendung des Multi-Site-Verfahrens
Nach Anwendung des Verfahrens sind von den 2 Verwaltung weiterhin 2 zu betrachten. Von 15 Filialen sind jedoch nur noch 4 zu betrachten. Somit ergibt sich eine Anzahl von 6 zu untersuchenden Standorten.
Cluster | Anzahl | Anzahl nach Anwendung des Multi-Site-Verfahrens |
Verwaltung | 2 | 2 |
Filiale | 15 | 4 |
Summe | 17 | 6 |
5_Beispiel 2 Anzahl der zu untersuchenden Standorte
Lästige Pflicht oder sinnvoller Analyse?
Die vorgeschriebenen Wiederholungs-Energieaudits können beides sein – je nachdem, was Sie daraus machen!
A und O ist, dass Sie sich rechtzeitig die erforderliche Unterstützung sichern: Die Erfahrungen aus 2015 haben gezeigt, dass die Nachfrage nach Dienstleistern, die Sie fit für das Energieaudit machen oder die Durchführung von Energieaudits anbieten, auch 2019 sehr hoch sein wird.
Erfahren Sie hier mehr zu unseren Leistungen beim Energieaudit.