Der Limón Blog

Analysen, Berichte & Hintergründe zu Energieeffizienz und Klima

Neue Kommunalrichtlinie - Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz

Kommunen haben große Potenziale zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Dazu passend wird im Jahr 2022 die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) veröffentlicht. Die Förderung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss. Wir empfehlen allen Antragsberechtigten dieses wegweisende Förderprogramm als Hebel für mehr Klimaschutz zu nutzen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen.
Die Förderquote liegt bei den strategischen Förderschwerpunkten zwischen 40 % und 70 %.

Unter den strategischen Klimaschutzmaßnahmen ist der neue Fördergegenstand der Einstiegs- und Orientierungsberatung besonders hervorzuheben. Wer bisher über ein integriertes Klimaschutzkonzept verfügt, kann sich die Beratung durch fachkundige Experten im Umfang von bis zu 20 Tagen fördern lassen. Ziel der Beratung kann die Erstellung einer Treibhausgas-Bilanz und Potenzialanalyse sein. Das Limón-Team steht Ihnen hier gerne zur Verfügung.

Neben der strategischen Förderung gibt es investive Förderschwerpunkte, bei denen die Quote zwischen 25 % und 70 % liegt. Finanzschwache Kommunen können sogar eine erhöhte Förderquote erhalten. Diese liegt etwa 20 bis 30 Prozentpunkten höher. Gefördert werden unter anderem:

Strategische Klimaschutzmaßnahmen

  • Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz
  • Fokusberatungen im Bereich Klimaschutz
  • Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
  • Implementierung eines Umweltmanagements
  • Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
  • Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
  • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements
  • Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts

Investive Klimaschutzmaßnahmen

  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Sanierung von Lichtsignalanlagen
  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfallwirtschaft
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung
  • Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren

Wer kann von der Förderung profitieren?

Antragsberechtig sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie Zusammenschlüsse zwischen diesen, an denen keine sonstigen Dritten beteiligt sind (auch für ihre rechtlich unselbständigen Betriebe und sonstigen Einrichtungen). Darüber hinaus gilt die Förderung für rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind.

Ebenso antragsberechtigt sind öffentliche, gemeinnützige oder im Status von öffentlich-rechtlichen Körperschaften stehende Träger von Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen. Auch gemeinnützige Vereine können für die von ihnen betriebenen Einrichtungen die Förderung nutzen. Ebenso gilt dies für Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.

Klimaschutz mit Limón: Mit Transparenz, Effizienz und Weitblick!

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich zu Ihren individuellen Chancen und Möglichkeiten beraten.

Jetzt unverbindliche Beratung vereinbaren


Quelle: www.klimaschutz.de/sites/default/files/2022_NKI_Kommunalrichtlinie%20des%20BMU.pdf