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Unklare Forderungen an Energieberatungspflicht für Krankenhäuser und Pflegeheime

Um eine Kostenexplosion in Deutschlands Kliniken und Pflegeheimen abzufedern, wurde vom Bund bereits eine Milliardenhilfe zur Milderung der Energiekosten in Aussicht gestellt. In Krankenhäusern führt dies aktuell jedoch eher zu besorgten Fragen als zu Erleichterung. Grund dafür ist, dass in Anknüpfung an die monetäre Unterstützung auch eine „Energieberatungspflicht“ steht.

Fest steht: Krankenhäuser müssen bis zum 15. Januar 2024 eine so genannte „Gebäude-Energieberatung“ absolvieren und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung nachweisen. Erfolgt dies nicht, wird das in Aussicht gestellte Hilfspaket um 20 Prozent gekürzt. Seitens des Gesetzgebers fehlen jedoch klare Aussagen dazu, was unter einer Energieberatung verstanden wird und wie genau dies nachgewiesen werden muss. Eine Möglichkeit könnten sogenannte Energieaudits sein.

Krankenhäuser sind bereits verpflichtet Energieaudit durchzuführen

Seit 2015 sind Krankenhäuser gemäß der Energieeffizienz-Richtlinie der EU dazu verpflichtet, Energieaudits durchzuführen. Gemäß dem Bundesministerium für Gesundheit sollen diese Audits im Rahmen der Umsetzungspflicht anerkannt werden. Im Gesetzestext ist dies jedoch nicht formuliert. Auf Ausführungsbestimmungen zu den konkreten Vorgaben, die es bei viele Gesetzen gibt, verzichtet der Bund in diesem Fall. Aufgrund der unklaren Situation sehen sich viele Klinikbetreiber vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand.

Konkret heißt es in § 26f KHG: „Krankenhäuser, die Zahlungen […] erhalten haben, sind verpflichtet, eine Energieberatung durch einen Gebäudeenergieberater durchführen zu lassen und der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde oder der benannten Krankenkasse bis zum 15. Januar 2024 die erfolgte Beratung und die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Energieberatung nachzuweisen. Bei Krankenhäusern, die den Nachweis nach Satz 1 nicht oder nicht rechtzeitig vorlegen, kürzt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde oder die benannte Krankenkasse den nach Absatz 6 Satz 3 an das Bundesamt für Soziale Sicherung zu übermittelnden Betrag um 20 Prozent.“

Nicht ausreichend Energieberater am Markt

Verschärfend hinzu kommt, dass es am deutschen Markt nicht ausreichend Energieberater gibt, um den Bedarf zu decken. Neben den rund 1.900 Krankenhäusern, die es in Deutschland gibt, wird es auch für Unternehmen im Rahmen des geplanten Energieeffizienzgesetzes eine Änderung geben. Auch hier werden die Ressourcen der Energieberater benötigt.

Lage für Krankenhäuser sehr unbefriedigend

Zusammengefasst ergibt sich für deutsche Krankenhäuser, die ohnehin schon mit sehr knappen Ressourcen an allen Fronten kämpfen, eine sehr unbefriedigende Situation. Vom Bund zugesprochene Hilfen, die dringend nötig sind, werden an Bedingungen geknüpft, die unklar ausformuliert wurden, verschärft durch absehbare Kapazitätsengpässe bei den Beratern.

Jetzt die Unterstützung der qualifizierten Limon-Berater sichern

Sowohl Krankenhäuser als auch die Unternehmen, die in diesem Jahr dazu verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen, sollten sich rechtzeitig um eine qualifizierte Beratung bemühen. Bei Limón haben Sie Zugriff auf 15 gelistete Energieauditoren. Die Experten von Limón verfügen über Erfahrungswerte aus über 3.000 erfolgreichen Projekten. Neben Industrie- und Gewerbeunternehmen zählen auch Krankenhäuser zu den Referenzen.

Während Krankenhäuser am besten eine individuelle Anfrage stellen, gibt es für Unternehmen einen Fragebogen zum Energieaudit, der einige Informationen bereits abfragt und dadurch schneller zu einem qualifizierten Angebot führen kann.

Quelle: https://www.zeit.de/news/2023-01/24/energieberatungspflicht-beunruhigt-krankenhaeuser?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Bildquelle: DC Studio via Freepik