Der Limón Blog

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Wie Sie die neuen Richtlinien zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen richtig umsetzen, ohne in die Bußgeld-Falle zu tappen

Das neu eingeführte Gebäudeenergiegesetz. Was ist das? Warum wurde es überhaupt verabschiedet? Und was bedeuten die Änderungen bei der energetischen Inspektion für Sie als Betreiber? Wir zeigen Ihnen, wie Sie am besten mit dem Gesetz umgehen.

Vom wortgeballten Begriff zur eigentlichen Bedeutung

Das GEG – „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“- ein Begriff, der durch seine Wort Geballtheit wohlmöglich zu Missverständnis führt. Wir zeigen Ihnen, was eigentlich dahintersteckt.

Seit dem 01.11.2020 ist das GEG in Kraft. Vereinfacht gesagt, handelt es sich dabei um die Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Das Ziel ist das Energiesparrecht für Gebäude zu vereinheitlichen. Dadurch soll ein einfacherer und ordnungsrechtlicher Rahmen für den Niedrigstenergiegebäude-Standard erreicht werden.

Aber war das der ausschlaggebende Punkt für dieses Gesetz? Nein. Anlass dieser Neuregelung ist zum einen die EU-Gebäuderichtlinie. Hierin wird die Festlegung des energetischen Standards eines Niedrigstenergiegebäudes im Neubau gefordert. Dadurch will man bis 2050 die Klimaneutralität in Gebäuden erreichen.

Zum anderen möchte man aber auch die bisherigen Diskrepanzen der alten Regelungen beheben. Das soll für Sie eine einfachere Anwendung des Energiesparrechts ermöglichen. So gibt das GEG beispielsweise beim Neubau einen festgesetzten Anteil an regenerativen Energien vor. Mit diesen muss dann entsprechend geheizt oder gekühlt werden. Was das Ganze für die energetische Inspektion von Klimaanlagen zu bedeuten hat, zeigen wir Ihnen jetzt.

Diese Änderungen erwarten Sie bei der energetischen Inspektion Ihrer Klimaanlagen

Mit Einführung des GEGs wurde auch der § 12 von der EnEV in das GEG überführt. Ab sofort sind alle Regelungen zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen im § 74 ff. GEG festgehalten.  

Aber was hat sich überhaupt geändert? Zum einen wurde der Inspektionsstichtag bei Klimaanlagen geändert. Hier gilt der 01. Oktober 2018 als Stichtag. Alle Klimaanlagen, die am 01. Oktober 2018 älter als 10 Jahre sind, müssen bis spätestens 31. Dezember 2022 geprüft worden sein. Alle Klimaanlagen, die nach diesem Stichtag älter als 10 Jahre sind, müssen wiederum umgehend geprüft werden. Verpassen Sie also nicht die Fristen, denn schon hier drohen Bußgelder von bis zu 10.000€.  

Außerdem wurde die DIN SPEC 15240 als Richtlinie für die Inspektion von Klimaanlagen festgelegt. Als Grenze wurde sich auf Anlagen mit einer Kälteleistung ab 70 kW geeinigt. Für Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von 12 kW bis 70 kW ist eine freie Handhabung der energetischen Inspektion möglich. Es wird aber dennoch empfohlen die Inspektion nach dem genannten Standard durchzuführen. Im Übrigen hat hier der Gesetzesgeber eine Ausnahmeregelung bezüglich der stichprobenartigen Inspektion ermöglicht. Voraussetzung dafür ist das Betreiben von mehr als 10 Klimaanlagen des gleichen Typens. Dafür muss die oben aufgeführte Kälteleistung von 12 kW bis 70 kW vorliegen.

Erfüllen Sie diese Ausnahmeregelungen nicht? Dann hat das Gesetz noch ein Ass im Ärmel. Während §12 der EnEV noch alle Klimaanlagen ab einer Kälteleistung von 12 kW inspiziert werden mussten, sieht das GEG auch hier eine Vereinfachung vor. Sobald Sie ein elektronisches Überwachungssystem in Wohngebäuden besitzen, fällt die Inspektion weg. Dasselbe gilt für Nichtwohngebäude, in denen eine System zur Gebäudeautomation und -regelung vorliegt. Denn in beiden Fällen ist eine kontinuierliche Überwachung sichergestellt.

Was hat das Ganze für Sie zu bedeuten?

Das Ziel, die Handhabung der energetischen Inspektion von Klimaanlagen zu vereinfachen, wurde mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz durchaus erfüllt. Diese Erleichterung trifft allerdings nur auf Betreiber zu, die die oben aufgeführten Ausnahmeregelungen erfüllen. Wer diese nicht erfüllt, steht weiterhin vor einem großen Dilemma. Fehlendes Knowhow und Zeit führen dazu, dass Sie sich als Betreiber nicht mit diesem Thema auseinandersetzen können. Dadurch tappen Sie schneller als Sie denken in die Bußgeld-Falle.

Ob Ausnahmereglungen bei Ihnen greifen oder nicht, ist durch eine genaue Analyse Ihres Klimasystems feststellbar. Limón unterstützt Sie verlässlich bei der Durchführung der Inspektion. So können Sie sich sicher sein, der Bußgeld-Falle zu entkommen.