Am 30. Juli endet die Frist zum Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung des EEG

Stromkostenintensive Unternehmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen.

Die Entscheidung des BAFA über die Besondere Ausgleichsregelung ist für stromintensive Unternehmen eine wichtige Kostenentlastung. Dafür muss ein Antrag zur Begrenzung der EEG-Umlage beim BAFA bis zum 30.06. gestellt werden. Damit Ihr Antrag erfolgreich ist, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Nach der Bewilligung des Begrenzungsentscheid zahlt Ihre Firma neben der geringeren Umlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) häufig auch eine reduzierte KWK-Umlage.

Für viele Unternehmen kann der Verlust der Besonderen Ausgleichsregelung ggf. die Existenz gefährden. Dank langjähriger Erfahrung mit Behörden, bester Vernetzung und effizienter Strukturen unterstützt Limón Sie bestens bei der Antragsstellung.

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