Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch in Deutschland um 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken. Das wurde im Bundestag durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Insbesondere für Unternehmen bringt das Gesetz einige konkrete Anpassungen, die zeitnah beachtet werden müssen.
Energiemanagementsysteme für viele Unternehmen verpflichtend
Für Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden im Jahr sieht das neue Gesetz vor, ein Energiemanagementsystemen (EnMS) nach ISO 50001 (oder EMAS) einzuführen.
Ab einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden im Jahr sind Unternehmen außerdem dazu verpflichtet, konkrete Umsetzungspläne zur Identifizierung von Energieeinsparmaßnahmen zu veröffentlichen.
Um die Ziele der Bunderegierung zu erreichen, sind die Zeiträume zur Erfüllung kurz angesetzt: Nur 20 Monate bleiben Unternehmen für die Einführung des Energiemanagementsystems nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Abwärme möglichst vermeiden
Eine weitere Neuerung gibt es im Bereich der Abwärme. Abwärme soll gemäß dem EnEfG nun konsequent vermieden, verwendet oder an ein Onlineportal gemeldet werden, damit Abnehmer gefunden werden können.
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Quellen: Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestags, DENEFF
