Unter anderem verpflichtet das Gesetz Unternehmen, mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 7,5 Gigawattstunden, zur Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS oder Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001.
Zur Umsetzung bleibt ein Zeitfenster von nur 20 Monaten, sobald dieser Verbrauch erreicht ist. Gleichzeitig sind diese Unternehmen von der Verpflichtung des Energieaudits befreit.
Weitere wichtige Punkte für Unternehmen sind:
- Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für Endenergieeinsparmaßnahmen (ab einem Gesamtenergieverbrauch > 2,5 GWh im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre)
- Erfassung, Vermeidung und Verwendung von Abwärme (ab einem Gesamtenergieverbrauch > 2,5 GWh im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre).