Energieaudit: BAFA nimmt Stichproben wieder auf

Das BAFA hat mitgeteilt, dass die Stichprobenkontrollen zum Energieaudit ab sofort wieder aufgenommen werden. So heißt es in einer aktuellen Mitteilung des BMWi: „Auch wenn das Infektionsgeschehen sich weiter als dynamisch darstellt und von einer Überwindung der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit keine Rede sein kann, ist die Durchführung von Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar.“

Im Rahmen seines Ermessens wird das BAFA noch bis zum 28. Februar 2021 für nicht durchgeführte Energieaudits in der Regel davon ausgehen, dass die verspätete Erfüllung der Energieauditpflicht Corona-bedingt nicht möglich war. Dazu muss eine klare Dokumentation vorliegen, dass das Fristversäumnis auf COVID 19 zurück zu führen ist. Für den Fall einer späteren Kontrolle durch das BAFA ist es sinnvoll, in Ihren Unterlagen die entsprechende Begründung für die Verfristung vorzuhalten (z. B. wegen Corona-Krise kein Betretungsrecht durch Externe).

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