Energieaudit: Meldung über das Online-Portal des BAFA

Unternehmen, die ihr Energieaudit nach dem 26. November 2019 abgeschlossen haben, müssen die Ergebnisse des Energieaudits nun in einem Online-Portal des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) melden.

Für diejenigen Unternehmen, die ihr Energieaudit zwischen dem 26. November 2019 und dem 31. Dezember 2019 abgeschlossen haben, ist die Pflicht nach § 8c Absatz 1 (Abgabe der Online-Energieauditerklärung) bis zum 31. März 2020 zu erfüllen. Für Energieaudits in 2020 gilt eine Frist zur Meldung von maximal zwei Monaten nach Fertigstellung Ihres Energieaudits.

Diese Meldepflicht gilt für jede unternehmerische Einheit gesondert, so dass Sie unter Umständen mehrere Meldungen durchführen müssen.

Unter diesem Link erreichen Sie das entsprechende Onlineportal des BAFA Meldung über Online-Portal.

Eine Ausfüllhilfe für die Online-Energieauditerklärung finden Sie hier: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_ausfuellhilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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