Energieberatung im Mittelstand geht weiter

Neue Förderrichtlinien ab dem 01.01.2016

Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt, wird die Ende 2015 ausgelaufene Förderung der Energieberatung im Mittelstand für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) übergangslos bis Ende 2019 fortgeführt. Die neue Förderrichtlinie wurde am 16.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2016 in Kraft. Im Vergleich zur aktuellen Richtlinie ergeben sich nur geringfügige Änderungen.

Die Änderungen im Überblick:

  • Anhebung des maximalen Förderbetrags der Energieberatung von Unternehmen mit Energiekosten von maximal 10.000 Euro/Jahr von 800 Euro auf 1.200 Euro
  • Wegfall des Einreichens eines Zahlungsnachweises der Beraterkosten im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens.

Hintergrund der Änderungen sind zum einen die Erfahrung, dass mit dem aktuellen Förderhöchstbetrag von 800 Euro nur sehr wenige Energieberatungen realisiert werden konnten, und das BAFA hofft, mit dem erhöhten Förderbetrag auch Unternehmen mit verhältnismäßig geringen Energiekosten eine Energieberatung in Anspruch nehmen werden. Zum anderen soll damit ein weiterer Beitrag zu einem noch effizienteren Förderverfahren geleistet werden. In Zuge dessen wird das BAFA in Zukunft nur noch in begründeten Einzelfällen und stichprobenartig Zahlungsnachweise anfordern.

Sie haben Fragen zur BAFA-Förderung der Energieberatung im Mittelstand? Ist Ihr Unternehmen förderungsfähig? Sie haben bereits Förderungen in Anspruch genommen und benötigen fachkundige Unterstützung bei der Umsetzung? Kontaktieren Sie uns.

Weitere Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der BAFA.