Im ersten Schritt sind genaue Kenntnisse über die jeweiligen Fördermittel-Schwerpunkte entscheidend. Eine Vereinfachung hat der Gesetzgeber für die antragstellenden Unternehmen bereits im Jahr 2019 geschaffen, mit der Veröffentlichung der Richtlinie für die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit. Diese Richtlinie führt viele Förderprogramme zusammen, die zuvor auf verschiedenen Programmen und Behörden verteilt waren.
In vier Modulen bestehen nun umfassende Möglichkeiten, um die jeweiligen Projekte unterzubekommen. Der Vorteil ist die breite Themenvielfalt, welche durch das Programm abgedeckt wird und für viele Projekte eine Chance auf Förderung bietet.
Die Aufgabe lautet also zunächst, ein geplantes Projekt überhaupt als förderfähig zu identifizieren.
Umso erstaunlicher ist es, wenn ich in vielen Gesprächen mit Geschäftsführern und Energiemanagern beobachte, wie viele Fördermittel im „daily business“ leider nicht abgerufen werden. Hierfür gibt es sicherlich verschiedenste Gründe. Ein oftmals unterschätzter Punkt ist die Einbindung der Fördermittelprüfung in die operativen Prozesse. Denn nichts ist ärgerlicher, als nicht-abrufbare Fördermittel, weil gegen den Fördergrundsatz verstoßen wurde: Keine Fördermittelzusage, sofern mit der Maßnahme bereits begonnen wurde. Dabei ist zu beachten, dass als Maßnahmenbeginn bereits die Vertragsunterzeichnung / Bestellung zählt.
Als praktikable und effiziente Lösung hat es sich erwiesen, in regelmäßigen Abständen die Projektliste zu prüfen und Projekte in „förderfähig“ und „nicht förderfähig“ zu klassifizieren. Je mehr Details über ein jeweiliges Projekt bekannt sind, desto besser lassen sich Potentiale abschätzen.
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Ich freue mich auf Ihre Teilnahme im Webinar.
Ihr Florian Rode
