Der Industriestrompreis ist ein staatlich subventionierter Strompreis, der energieintensive Unternehmen entlasten soll. Konkret bedeutet das für alle berechtigten Unternehmen einen Zielpreis von 5 ct/kWh, der auf Grundlage des Großhandelsstrompreises berechnet wird. Die Regulierung ist dabei auf die Jahre von 2026 bis 2028 begrenzt.
Profitieren sollen aktuell 91 Branchen (z. B. Chemie, Glas, Papier, Metalle, Halbleiter). Eine Erweiterung um weitere (Teil-) Sektoren ist nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission geplant.
Wie funktioniert die Förderung?
Für die Durchführung des Antragsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
- Die Beantragung erfolgt erstmalig Anfang 2027 rückwirkend für das Gesamtjahr 2026
- Der Antrag soll auf den Seiten des BAFA rechtzeitig zur Verfügung stehen
- Die maximale Entlastung liegt bei 50 % des Großhandelsstrompreises (Referenzpreis). Referenz hierfür ist der 1-Jahres-Future. Die Preisuntergrenze liegt bei 5 ct/kWh.
Was ist zu beachten?
Der Industriestrompreis fällt unter die Beihilfen. Das bedeutet, dass 50 % der Beihilfesumme innerhalb von 48 Monaten nach Erhalt der Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen (sog. Gegenleistungen) investiert werden müssen. Die Maßnahmen können auch von Dritten durchgeführt und umgesetzt werden.
Anerkannte Gegenleistungen können zum Beispiel sein:
- Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien (z.B. PV-Anlagen)
- Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Modernisierung bestehender Anlagen)
- Flexibilitätsmaßnahmen (z.B. Batteriespeicher oder Power-to-Heat-Anlagen)
- Infrastrukturmodernisierungen (z.B. Ausbau interner Netzinfrastruktur).
Auch Kosten aus dem Strombezug durch neu abgeschlossene Power Purchase Agreements (PPA) sind berücksichtigungsfähig, soweit diese der Finanzierung neuer oder modernisierter Anlagen dienen.
Der Beihilfebetrag wird um 10 % erhöht, wenn mindestens 80 % der Gegenleistungen in Maßnahmen zur Erhöhung der Nachfrageflexibilität investiert werden.
Wichtige Einschränkungen
Für die Planung ist es wichtig, dass der Industriestrompreis als Brückeninstrument fungiert und lediglich bis 2028 gelten wird. Nur die ausgewählten Branchen profitieren. Eine Doppelförderung der gleichen Stromverbräuche mit der Strompreiskompensation ist derzeit ausgeschlossen.
Wir empfehlen: Nutzen Sie jetzt die kurze Zeit der Entlastung und investieren in nachhaltige Projekte, um Ihre Kosten langfristig zu senken und nicht nach Ende der Entlastung wieder auf die vollen Kosten zurückzufallen.
Wir unterstützen Sie gerne! Egal ob es darum geht, zu prüfen ob Sie in den Kreis der Antragsberechtigten fallen, den Antrag stellen wollen oder Ihre Energieversorgung zukunftsfähig aufstellen wollen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch zusätzliche Informationen ergänzt.
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?15
