Sofortiger Antrags- und Zusagestopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Aktualisierung 01.02.2022: Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung einigten sich heute beteiligten die Ministerien darauf, dass Anträge, die vor dem Förderstopp am 24. Januar eingingen, nach den alten Kriterien bearbeitet werden sollen. Gleichzeitig verhandle die Bundesregierung über Programme, welche die bisherigen Förderungen ersetzen sollen.

Am 24. Januar 2022 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen sofortigen Antrags- und Zusagestopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekanntgegeben. 

Betroffen vom Förderstopp sind nur die Programmteile der KfW: Besonders Effizienzhäuser in Neubau und bei Sanierung. Die Förderung BEG-Einzelmaßnahmen der BAFA läuft derzeit weiter. Neue Anträge können in den betroffenen Programmteilen derzeit nicht gestellt werden. Bereits gestellte, noch nicht bearbeitete Anträge werden vorerst nicht beschieden. 

Der Förderstopp war nach Aussagen des BMWKs notwendig, da besonders die vielen Anträge zur Förderung energieeffizienter Neubauten den Rahmen der nach dem Regierungswechsel geltenden vorläufigen Haushaltsführung gesprengt hätten. Ursache für den Nachfrageboom sei ein Beschluss der letzten Bundesregierung, den Neubauförderstandard Effizienzhaus 55 Ende Januar 2022 enden zu lassen. 

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Meldung/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kfw-foerderstopp-fuer-energiesparhaeuser-antraege-werden-doch-bearbeitet-17770226.html