Überraschend wurde der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer für die energieintensive Industrie durch die Koalition gestrichen. Der noch im letzten Jahr um ein Jahr verlängerte Spitzenausgleich entfällt ersatzlos. Energieintensive Branchen hatten durch den Spitzenausgleich die Möglichkeit, bis zu 90% Prozent der Energie. und Stromsteuer erstattet zu bekommen.
Für fast 9.000 Unternehmen bedeutet das eine Verzehnfachung der Stromsteuerlast und somit immens steigende Kosten. Für eine Branche, die aufgrund der aktuellen Krise ohnehin nicht gut datsteht, sind das keine guten Nachrichten.
Anträge können noch bis zum 31.12.2024 für im Kalenderjahr (Antragsjahr = Jahr der Testierung) 2023 angefallene Energiemengen gestellt werden.
Unsere qualifizierten Berater bieten Ihnen Unterstützung bei der Antragsstellung und sind stets über die aktuelle Gesetzeslage vertraut, kontaktieren Sie uns gerne!
Quellen: Handelsblatt; GUTcert
