Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Geförderte Energieberatung mit Limón

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme bietet Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit, ihre Energieeffizienz systematisch zu verbessern und dabei von staatlichen Förderungen zu profitieren. Unser Ziel ist es, wirtschaftliche Einsparpotenziale zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung aufzuzeigen.

Unsere qualifizierten Energieberater, gelistet beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), führen die Beratung gemäß der Norm DIN EN 16247 durch.​

Nutzen Sie die Energieberatung von Limón:

Energiekosten senken, Förderung kennen, mehr Transparenz
 

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an

Vorteile der Energieberatung
für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Transparenz über Ihre energetische Situation

  • Darstellung der eingesetzten Energieträger Ihrer Organisation
  • Darstellung der verbrauchten Energiemenge pro Energieträger, mindestens der letzten 12 Monate, im Optimalfall der letzten 3 Kalenderjahre
  • Darstellung der wesentlichen Energieverbraucher (Standorte, Prozesse, Anlagen, Maschinen) Ihres Unternehmens
  • Darstellung und Bewertung der Haupteinflussfaktoren auf die wesentlichen Energieverbraucher

Möglichkeiten zur Verbesserung

  • Identifikation von Einsparpotenzialen
  • Energetische und wirtschaftliche Bewertung der Einsparpotenziale unter Berücksichtigung der ganzheitlichen Betrachtung
  • Ableiten von Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, sowohl organisatorisch als auch technisch
  • Aufstellung und Empfehlung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Maßnahmen
  • Prüfen von Fördermöglichkeiten und anwendbaren Zuschüssen

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude ist günstig und rechnet sich

Unser Beratungshonorar wird gefördert.

Wir erfüllen die Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des EDL-G und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247.
Die Förderung erfolgt über die „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“, welche die ehemalige Richtlinie zur „Energieberatung im Mittelstand“ ersetzt hat.

Deshalb sichern wir Ihnen einen satten Zuschuss von bis zu 3.000 €.

Warum beraten lassen?

Geringerer Energieverbrauch
bei Strom, Wärme und Kälte usw.

Bessere Transparenz
über Ihren Energieeinsatz

Höhere Wettbewerbsfähigkeit und einen
wichtigen Beitrag zum Klimaschutz

Schnellere Informationen über relevante rechtliche Vorschriften und Anforderungen sowie anwendbare Zuschüsse

Bestandteile Ihrer Energieberatung mit Limón

Das Ziel der Energieberatung für Nichtwohngebäude ist, mit Ihnen gemeinsam Einsparpotenziale zu identifizieren und wirtschaftlich zu bewerten. Dabei prüfen wir Ihre Einsparpotenziale und Bewerten deren Wirtschaftlichkeit. Die Definition der zu untersuchenden Potenziale wird gemeinsam im Einleitungsgespräch abgestimmt. Die Ansätze und Maßnahmen werden in einem umfangreichen Bericht dokumentiert. Wir unterstützen Sie auch bei der Erlangung von Förderungen der Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247).

Nutzen Sie unsere Beratung und das Leistungspaket bestehend aus:

Allgemeine Leistungen

  • Erhebung relevanter Bezugsgrößen (bspw. Produktionsmenge, Umsatz, Flächen)
  • Erfassung der Betriebszeiten, ggf. in verschiedenen Bereichen
  •  Erfassung von Messstellendaten (Zählernummer, Art des Zählers)
  • Energiekostenanalyse anhand aktueller Energierechnungen
  • Bewertung der Einflussfaktoren
  • Ermittlung von relevanten rechtlichen Vorschriften und Fristen

Energetische Bewertung

  • Energieeinsatzanalyse
  • Energieverbrauchsanalyse
    mit Auswertung nach Bereichen/ Prozessen
  • Lastganganalyse
  • Energieleistungskennzahlen
  • Benchmarking

Energieeffizienzpotenziale + Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • An Anlagen und Maschinen
  • In den Bereichen Beleuchtung, Wärme,
    Kälte, Druckluft und mehr
  • Gesetzliche Steuerrückerstattungen
  • Prüfung anderer Förderprogramme

Optionale Leistungen

(bitte sprechen Sie uns an)

  • Temporäre Messungen mit Datenauswertung
  • Messkonzept für stationäre Messungen
  • Systemcheck zur Einführung einer Energiemonitoring Software
  • Weitere Lastganganalysen – Strom, Gas, Fernwärme
  • Prüfung atypischer Netznutzung § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
  • Grobkonzept für Energieversorgung (Wärme, Abwärme, Wärmerückgewinnung, BHKW-Nutzung, Eigenstromerzeugung)
  • Energieüberwachungsanwendung auf Excel-Basis