Seit dem 01.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Unter den § 74 ff. fällt ab sofort auch die Regelung der energetischen Inspektion von Klimaanlagen. Dadurch wird die bis dato relevante EnEV § 12 durch das GEG ersetzt. Für die Durchführung der Inspektionen sind weiterhin umfangreiche Kenntnisse zu den aktuellen Regeln der Technik sowie gesetzlichen Vorschriften nötig. Darüber hinaus müssen vor Ort Messungen mit spezieller Messtechnik und geschultem Personal vorgenommen werden.
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach GEG §74 ff. gilt für:
Verantwortlich für die fristgerechte Durchführung der vorgeschriebenen Inspektion ist der Betreiber der Anlage.
ACHTUNG: Inspektionsfrist für Klimaanlagen, die am 1. Oktober 2018 älter als zehn Jahre sind. Diese müssen bis spätestens 31. Dezember 2022 geprüft worden sein. Klimaanlagen, die nach dem 1. Oktober 2018 älter als 10 Jahre sind, müssen umgehend geprüft werden.
Die Durchführung der Inspektion durch den Betreiber wird stichprobenartig von der, nach jeweiligem Landesrecht, zuständigen Behörde überprüft. Liegt bei der Prüfung kein Inspektionsbericht vor, ist mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € zu rechnen.
Neu ist, dass die Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung ab
70 kW aufwärts, ab sofort unter Anwendung der DIN SPEC 15240 stattzufinden haben.
Damit Sie sicher durch die Prüfung kommen, unterstützen wir Sie gerne bei der umfangreichen Analyse Ihres Kältesystems.
Für Unternehmen bedeutet eine energetische Inspektion eine ganzheitliche Bewertung des Klimatisierungssystems. Neben dem Klimagerät selbst werden auch die Kälteerzeugung, das Luftkanalnetz sowie die Raumnutzung bewertet. Ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung ist dabei die energetische Kontrolle aller zentralen Anlagenkomponenten bezüglich ihrer Effizienz. Hierfür werden die Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, überprüft:
Mit unserem Servicepaket erstellen wir für Ihre Anlagen ein Konzept, wodurch Ihre Klimatechnik nicht nur die Norm erfüllt, sondern wirtschaftlicher, sicherer und umweltschonender betrieben werden kann.
Das Servicepaket besteht aus:
Was hat sich mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes geändert? Was kommt auf Sie als Betreiber zu?
Das erfahren Sie in unserem Blog-Beitrag "Wie Sie die neuen Richtlinien zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen richtig umsetzen, ohne in die Bußgeld-Falle zu tappen"