Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit Ihrer Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen können Sie vom Staat eine Förderung nach dem KWK-Gesetz beantragen. Um den KWK-Bonus zu erhalten, müssen Sie jedoch einen Nachweis über die Hocheffizienz Ihrer Anlage gemäß §6 (1) Nr. 3 KWKG vorliegen haben.
Sie erhalten damit ein vollständiges Leistungspaket. Darin sind enthalten: Die erforderliche Beschreibung und schematische Darstellung der spezifischen Anlagenkonfiguration, die genaue Berechnung des Brennstoffnutzungsgrades, der Primärenergieeinsparung und der Hocheffizienz sowie die Darstellung der benötigten Messtechnik.
Die Limón GmbH bietet für BHKW, Heizkraftwerke, Dampfturbinen und Biomasseheizkraftwerke die Erstellung eines KWK-Gutachtens an. Ein Antrag auf Förderung kann erfolgen bei:
Unser Kunde, einer der größten Kupferrecycler der Welt, stellt aus Kupferkonzentrat und Recyclingmaterialien hochwertiges Kupfer her und verarbeitet es weiter zu Vorprodukten.
Herausforderung: Im laufenden Betrieb entsteht eine hohe Menge an Abwärme, die zur Erzeugung von Dampf genutzt wird. Bedingt durch den Chargenbetrieb der Schmelzaggregate ist der Anfall an Abhitzedampf jedoch nicht gleichmäßig, so dass bei bestehendem Dampfmangel mit Hilfe der Zusatzkessel nachgefeuert werden muss. Dampfüberschüsse bleiben ungenutzt, sie werden also kondensiert oder in die Atmosphäre gelassen.
Umsetzung: Mittels des Dampfs auf Basis von Abwärme wird eine KWK-Anlage zur Wärme- und Stromversorgung in Betrieb genommen. Für eine Erhöhung der Energienutzung werden die ungenutzten Dampfmengen in der neuen Anlage mit Hilfe einer effizienten Turbinenanlage verstromt. Dadurch wird auch ein Teil der Kondensationswärme in elektrischen Strom umgewandelt. Der im Generator erzeugte elektrische Strom wird an das firmeninterne Mittelspannungsnetz abgegeben und für die interne Bedarfsdeckung genutzt.
Erfolg: Schnell und unkompliziert haben die Ingenieure von Limón die Berechnungen und Nachweise zur Hocheffizienz der Anlagen durchgeführt. Die umfassende Analyse und die Prüfung der Anlage ergab eine Primärenergieeinsparung von 13 % und damit den Nachweis der Hocheffizienz. Damit hat der Kunde wertvolle Energiekosten eingespart
und konnte eine KWK-Förderung bekommen.
Bis zum Jahr 2020 sollen in Deutschland 25% der Stromerzeugung mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfolgen. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, muss der Ausbau der Anlagen in den nächsten Jahren massiv vorangetrieben werden. Neben Kleinanlagen in Haushalten liegt ein großes Potenzial für den Ausbau in der Industrie. Damit solche Anlagen eine bessere Wirtschaftlichkeit erreichen, kann bei dem Gesetzgeber eine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz beantragt werden, die anteilig der erzeugten Strommenge ausgezahlt wird.
Als Grundlage für die Berechnungsmethode dient das von der AGFW (Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V.) herausgegebene Arbeitsblatt FW 308 zur „Zertifizierung von KWK-Anlagen – Ermittlung des KWK-Stromes“ sowie die Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2004 zur Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt.
Um den KWK-Bonus zu erhalten, muss ein Nachweis über die Hocheffizienz der Anlage gemäß §6 (1) Nr. 4 KWKG vorliegen. Wenn kein standardmäßiger Nachweis für die KWK-Anlage durch den Hersteller attestiert wurde, muss in einem Sachverständigengutachten der Nachweis über die Hocheffizienz berechnet und bestätigt werden. Seit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist eine Förderung für Neuanlagen nur möglich, wenn das Hocheffizienzkriterium gemäß EU-Richtlinie eingehalten wird. Gerne erstellt Limón Ihrem Unternehmen das KWK-Gutachten.