Carbon-Leakage-Antrag: Ihre Entlastung bei steigenden Energiekosten.

Was ist Carbon Leakage?

Durch die Einführung des nationalen CO2-Preises ist für deutsche Unternehmen ein internationaler Wettbewerbsnachteil entstanden. Denn steigende Kosten aus der CO2-Abage (siehe Grafik) lassen sich kaum über steigende Produktpreise kompensieren.

Dies trifft insbesondere Unternehmen, die im Wettbewerb mit ausländischen Firmen stehen. Als Folge könnten deutsche Unternehmen in das Ausland abwandern und damit die Treibhausgasemssionen verlagern. Dies ist das sogenannte Carbon-Leakage-Risiko.

Um diese Abwanderung zu verhindern, wurde die "Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel" erlassen, die seit dem 28.07.2021 in Kraft ist.

Voraussetzungen

Um von der Beihilfe nach der Carbon-Leakage-Verordnung zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So reicht es im Jahr 2022 noch, wenn Ihr Unternehmen einem bestimmten Sektor angehört. Ab dem Jahr 2023 steigen jedoch die Anforderungen:

Zugehörigkeit zu einem
beihilfeberechtigten Sektor

(ab 2022)

Betrieb eines Energiemanagementsystems
(ab dem 1.1.2023)

Überschreitung der Emissionsintensität
(ab dem Abrechnungsjahr 2023)

Erbringung von Gegenleistungen
(ab dem Abrechnungsjahr 2023)

Projektablauf zu Ihren Carbon-Leakage-Beihilfen mit Limón

  • Unterstützung in der Kommunikation mit Behörden (elektr. Signatur, VPS-Mail, Rückfragen etc.)
  • Entlastung bei steigenden Energiekosten
  • Limón als bevollmächtigte Dienstleister
  • Antrags-Service durch Limón
  • Technische Beratung & Unterstützung bei rechtlichen Fragen
  • Zuordnung der Brennstoffe
  • Ermittlung der Beihilfehöhe