Die Entscheidung des BAFA über die Besondere Ausgleichsregelung ist für stromintensive Unternehmen eine wichtige Kostenentlastung. Dafür muss ein Antrag zur Begrenzung der KWK- und Offshore-Umlagen beim BAFA bis zum 30.06. gestellt werden. Damit Ihr Antrag erfolgreich ist, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Ihr Vorteil: Nach der Bewilligung des Begrenzungsentscheid zahlt Ihre Firma geringere Umlagen. Für viele Unternehmen kann der Verlust der Besonderen Ausgleichsregelung ggf. die Existenz gefährden. Dank langjähriger Erfahrung mit Behörden und effizienten Strukturen unterstützt Limón Sie bestens bei der Antragsstellung:
Ihr vollständiger Antrag muss rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellt werden. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin. Das heißt, dass sich nicht auf Versäumnisse, Krankheit oder Ähnliches einzelner Mitarbeiter berufen werden kann. Gleichzeitig erteilt das BAFA Ihnen keine telefonischen Auskünfte über die ordnungsgemäße Antragsstellung.
Das Team von Limón legt Ihren Antrag an, füllt diesen aus und kontrolliert die Vollständigkeit. Die komplette Kommunikation und mögliche Nachfragen des BAFA wickeln wir für Sie ab.
Bis zum 30. Juni müssen im Online-Portal des BAFA bestimmte Unterlagen vollständig hochgeladen werden. Ihr Antrag zur Reduzierung der Umlagen basiert auf Zahlen abgeschlossener Geschäftsjahre. Die Antragsstellung ist nur für die Zukunft möglich.
Neben dem Antrag benötigen Sie weitere Unterlagen. Dazu gehören der Nachweis der Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems sowie unter Umständen ein Prüfungsvermerk Ihres Wirtschaftsprüfers einschließlich sämtlicher Pflichtangaben, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen sind. Sämtliche Antragsunterlagen, die den Nachweiszeitraum betreffen, müssen in jedem Antragsjahr erneut übermittelt werden.
Gerne beraten wir Sie dabei, welche Unterlagen Sie benötigen und wie diese aufbereitet sein müssen. Auf Wunsch auch mit bescheinigter Garantie. Damit wird Ihr Antrag fristgerecht und ordnungsgemäß eingereicht.