Besondere Ausgleichsregelung

Wir übernehmen Ihre Antragsstellung

Stromkostenintensive Unternehmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Begrenzung der KWK- und Offshore-Umlage stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Unterstützung bei der Besonderen Ausgleichsregelung

Die Entscheidung des BAFA über die Besondere Ausgleichsregelung ist für stromintensive Unternehmen eine wichtige Kostenentlastung. Dafür muss ein Antrag zur Begrenzung der KWK- und Offshore-Umlagen beim BAFA bis zum 30.06. gestellt werden. Damit Ihr Antrag erfolgreich ist, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Ihr Vorteil: Nach der Bewilligung des Begrenzungsentscheid zahlt Ihre Firma geringere Umlagen. Für viele Unternehmen kann der Verlust der Besonderen Ausgleichsregelung ggf. die Existenz gefährden. Dank langjähriger Erfahrung mit Behörden und effizienten Strukturen unterstützt Limón Sie bestens bei der Antragsstellung:

Sicher und fristgerecht zum Antrag mit Limón

Wir sagen Ihnen, welche Daten Sie benötigen

(interne Daten, von Zertifizierern, Wirtschaftsprüfern usw.)

Kontrolle auf Vollständigkeit durch unsere Experten

(umlagepflichtiger Stromverbrauch, Stromkostenintensität, Zertifizierung usw.)

Ihr Antrag wird von uns fristgerecht angelegt und vollständig ausgefüllt

(kein Risiko durch Krankheit, Versäumnis oder Ausfall Ihrer Mitarbeiter)

Kommunikation und Klärung von Nachfragen des BAFA

(Informationen anfordern, Klärung und Beantwortung von Rückfragen bzw. Daten anfordern)

So vermeiden Sie Risiken bei der Antragstellung

Ihr vollständiger Antrag muss rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellt werden. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin. Das heißt, dass sich nicht auf Versäumnisse, Krankheit oder Ähnliches einzelner Mitarbeiter berufen werden kann. Gleichzeitig erteilt das BAFA Ihnen keine telefonischen Auskünfte über die ordnungsgemäße Antragsstellung.

Das Team von Limón legt Ihren Antrag an, füllt diesen aus und kontrolliert die Vollständigkeit. Die komplette Kommunikation und mögliche Nachfragen des BAFA wickeln wir für Sie ab.

Frist zur Reduzierung der Umlagen dank Limón einhalten

Bis zum 30. Juni müssen im Online-Portal des BAFA bestimmte Unterlagen vollständig hochgeladen werden. Ihr Antrag zur Reduzierung der Umlagen basiert auf Zahlen abgeschlossener Geschäftsjahre. Die Antragsstellung ist nur für die Zukunft möglich.

Unterlagen zur Reduzierung der Umlage

Neben dem Antrag benötigen Sie weitere Unterlagen. Dazu gehören der Nachweis der Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems sowie unter Umständen ein Prüfungsvermerk Ihres Wirtschaftsprüfers einschließlich sämtlicher Pflichtangaben, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen sind. Sämtliche Antragsunterlagen, die den Nachweiszeitraum betreffen, müssen in jedem Antragsjahr erneut übermittelt werden.

Gerne beraten wir Sie dabei, welche Unterlagen Sie benötigen und wie diese aufbereitet sein müssen. Auf Wunsch auch mit bescheinigter Garantie. Damit wird Ihr Antrag fristgerecht und ordnungsgemäß eingereicht.

Ihre Vorteile mit Limón

Qualität

Wir sind erfahren im Umgang mit Behörden, Wirtschaftsprüfern und Zertifizierern und wissen auf welche kritischen Punkte es ankommt.

 

Effizienz

Über 60 Expertinnen und Experten bei Limón versprechen Ihnen die notwendige Geschwindigkeit und Verfügbarkeit.

Sicherheit

Lassen Sie sich den Aufwand zur Besondere Ausgleichsregelung abnehmen. Sichern Sie sich mit uns Ihre Umlage-Befreiung.

Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.