Energiepreis-Entlastungs-Pilot

Rund 60 % Ihres Strompreises legt der Staat fest. Genau dort liegen Entlastungen, die viele Unternehmen nie beantragen. Wir finden jede, die Ihnen zusteht, und kümmern uns um den Antrag.

Honorar nur bei Erfolg. Unsere Vergütung richtet sich nach Ihrer Entlastung.

Strompreis direkt senken

Jede Entlastung, die Ihnen zusteht – z. B. beim Industriestrom.

Keine Frist verpassen

Wir überwachen alle Antrags- und Meldetermine.

Anträge aus einer Hand

Von der Prüfung bis zur Bewilligung.

Honorar nur bei Erfolg

Unsere Vergütung richtet sich nach Ihrer Entlastung.

60 % Ihres Strompreises sind staatlich festgelegt.

Steuern, Umlagen und regulierte Abgaben machen rund 60 % des Strompreises aus. Die passenden Entlastungen sind auf mehrere Gesetze verteilt: vom Energiefinanzierungsgesetz über das Stromsteuergesetz bis zum Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung.

Einige wirken automatisch. Viele müssen beantragt werden – und bleiben deshalb ungenutzt.

Das Risiko liegt bei uns, nicht bei Ihnen.

Zuständig sind drei Behörden: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das Hauptzollamt und die Deutsche Emissionshandelsstelle. Dazu kommen strikte Ausschlussfristen, Gegenleistungen für den Klimaschutz, Bestätigungen externer Prüfer und Vorgaben des Beihilferechts.

Ein Formfehler kostet den gesamten Entlastungsbetrag eines Jahres. Deshalb übernehmen wir das Verfahren vollständig und rechnen erfolgsabhängig ab.

Leistungen

Was der Entlastungs-Pilot für Sie erledigt

  1. Entlastungs-Check

    Wir klären für jede Entlastungsmöglichkeit, ob Sie antragsberechtigt sind.

  2. Beihilferecht und Fristen

    Wir bestimmen Ihren beihilferechtlichen Status und prüfen alle Fristen.

  3. Entlastungsbeträge

    Wir beziffern den Betrag je Entlastung und halten ihn in einem Bericht fest.

  4. Antragsprozess

    Zeitplan, Unterlagen, Abstimmung, Einreichung und Rückfragen bis zur Bewilligung.

  5. Pflichten nach der Bewilligung

    Wir halten die Meldefristen ein und erfüllen die Auskunftspflichten für die Überwachungsberichte.

Ablauf

In sechs Schritten zur Entlastung

1
Erstgespräch
2
Entlastungs-Check2026 kostenlos
3
Bericht und Freigabe
4
Antragstellung
5
Bewilligung
6
Meldepflichten

Antragsfristen sind Ausschlussfristen. Der Start richtet sich nach dem Bezugsjahr – je früher wir sprechen, desto mehr Spielraum haben Sie.

Preisbestandteile

Wo die Entlastung ansetzt

61,05 von 198,02 €/MWh haben einen eigenen Entlastungsweg.

Preisbestandteil€/MWhAnteilEntlastungsweg
Stromsteuer20,5010 %Erstattung der Stromsteuer nach § 9a und § 9b Stromsteuergesetz
Aufschlag für besondere Netznutzung15,588 %Reduzierte Netzumlage (früher § 19 Stromnetzentgeltverordnung)
Konzessionsabgabe11,106 %Reduzierung über den Grenzpreis der Konzessionsabgabenverordnung
Offshore-Netzumlage9,415 %Besondere Ausgleichsregelung
Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung4,462 %Besondere Ausgleichsregelung
Beschaffung und Netzentgelte137,0069 %Individuelle Netzentgelte, Strompreiskompensation

Quelle: BDEW 2026

Bis 31. Dezember 2026

Finden Sie heraus, was Ihnen zusteht.

Im kostenlosen Entlastungs-Check prüfen wir unverbindlich, welche Entlastungen für Ihr Unternehmen in Frage kommen.

  • Prüfung aller Entlastungswege aus einer Hand
  • Klarheit über Antragsberechtigung und Fristen
  • Kein Risiko: Honorar nur bei Erfolg

Lieber direkt sprechen?
Tel. 0561 220 70 40  ·  info@limon-gmbh.de

Wer wir sind

Limón ist Ihr Partner für Energie, Klima und Nachhaltigkeit. Wir machen Komplexität verständlich und schaffen Klarheit für fundierte Entscheidungen. Ganzheitlich und unabhängig, von der Konzeption bis zur Umsetzung.

5.000+Energie- und Klimaprojekte
2.000Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz
90+Expertinnen und Experten