Der Spitzenausgleich wird nur noch dann gewährt, wenn Unternehmen nachweislich ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagement nach EMAS implementiert haben.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können anstelle eines Energie- oder Umweltmanagementsystems alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben. Alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen sind entweder ein Energieaudit entsprechend den Anforderungen der DIN EN 16247-1 oder ein alternatives System gemäß der Anlage 2 der SpaEfV.
Die Gesetzgebung fordert zur Erreichung der Klimaziele eine Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und Wirtschaft. Zur Umsetzung dieser Politik wurde das Energie- und Stromgesetz geändert.
Die Verordnung „Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen“, kurz Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV), wurde erstmalig in 2013 veröffentlicht.